Widerspruchseinlegung
Die von dieser Entscheidung betroffene Person hat die Möglichkeit der schriftlichen Widerspruchseinlegung. Diese muss an die Beschwerdestelle der Hochschule mit der Adresse: Registrator vid Uppsala Universitet, Box 256, 751 05 Uppsala, Schweden gesendet werden. Der Widerspruch muss spätestens drei Wochen vom oben genannten Aushangsdatum eingegangen sein, da sonst keine Prüfung des Falles mehr möglich ist.
Der Widerspruch wird mit allen notwendigen Kopien des anzufechtenden Beschlusses und den für den Beschluss zugrundeliegenden Handlungen, ausgenommen sind evtl. wissenschaftliche und pädagogische Schriftstücke, an die Beschwerdestelle weitergeleitet. Zudem werden Äußerungen der neueingestellten Person, gegebenenfalls der empfehlenden Instanz, des Dezernenten und des Rektors beigefügt.
Im Widerspruch muss angegeben werden, welchem Beschluss der Widerspruch gilt und welche Änderung im Beschluss erwirkt werden möchte. Das Schriftstück muss die Unterschrift und Namen des Antragstellers in Blockschrift, sowie dessen Adresse und Telefonnummer ethalten.